ein Rettungswagen steht in einer Fahrzeughalle einer Rettungswache ©UK NRW | BGW

FH Beleuchtung

Für die Kfz-Halle ist als Richtwert eine Nennbeleuchtungsstärke von mindestens 150 lx vorzusehen (ASR A3.4 Beleuchtung). Die Beleuchtung von Fahrzeugstellplätzen muss mit Tageslicht möglich sein. Die Leuchten sollten so angebracht sein, dass die Beleuchtungsstärke auch ausreichend ist, wenn das Rettungsfahrzeug auf der Stellfläche steht. Dies kann erreicht werden, wenn die Leuchten über den Verkehrswegen angeordnet sind. Die Ver­kehrswege dürfen nicht im Schatten der Fahrzeuge liegen.

Stand: 02/2023
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