Fahrzeughalle
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Reinigung der Fahrzeughalle
FH
Desinfizierende Reinigung
In Desinfektionsräumen oder Hallen werden der Fußboden und die Kontaktflächen, wie z. B. Ablagen, Türklinken, Waschbecken bis zu täglich oder bei Bedarf noch häufiger desinfizierend gereinigt. Dies geschieht mit einer Scheuer-Wisch-Desinfektion unter Verwendung von Desinfektionsreinigern. Dabei ist es erforderlich, geeignete persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.
Desinfektionsreiniger sind Produkte, die zur gleichzeitigen Reinigung und Desinfektion in einem Arbeitsgang eingesetzt werden. Desinfektionsreiniger bestehen sowohl aus reinigenden Substanzen als auch aus Desinfektionswirkstoffen.
Neben Tensiden zur Reinigung der Oberflächen werden als Wirkstoffe in Desinfektionsreinigern vor allem quartäre Ammoniumverbindungen, aber auch z. B. Aldehyde (Formaldehyd, Glutaraldehyd, Glyoxal), Alkohole (Ethanol, Isopropanol), Amine, Amphotenside, Biguanide und Peroxidverbindungen eingesetzt.
Zur Reinigung der Flächen sollten nur Produkte aus den Listen des Industrieverbands für Hygiene und Oberflächenschutz e. V. (IHO), Verbund für angewandte Hygiene e. V. (VAH), des Robert-Koch-Institutes (RKI) bzw. der Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e. V. (DVG) eingesetzt werden. Die Produkte werden überwiegend konzentriert geliefert. Die Anwendungslösung sollte grundsätzlich über spezielle Dosierhilfen oder Dosiergeräte hergestellt werden. Dazu ist nur kaltes Wasser zu verwenden.
Gefährdung durch Hautkontakt
Desinfektionsreiniger können Reizungen oder Verätzungen der Haut und Augenschäden, verursachen. Die Tenside bewirken eine Entfettung der Haut. Die Aldehyde können zu Allergien der Haut führen. Glyoxal kann leicht durch die Haut in den Körper gelangen und dadurch Gesundheitsschäden verursachen. Bei Tätigkeiten mit Desinfektionsreinigern liegt eine mittlere bis hohe Gefährdung durch Hautkontakt vor.
Gefährdung durch Einatmen
Bei der Flächendesinfektion mit Produkten, die Aldehyde enthalten, können Gefährdungen durch Einatmen auftreten. Überschreitungen der Luftgrenzwerte sind besonders dann zu erwarten, wenn Produkte mit Formaldehyd oder Peroxyessigsäure bzw. Wasserstoffperoxid in Räumen ohne effiziente Lüftung verwendet werden. Glutaraldehyd ist atemwegssensibilisierend und kann auch bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts Allergien der Atemwege verursachen. Die Inhaltsstoffe von Produkten auf Basis von quartären Ammoniumverbindungen und Biguaniden haben einen sehr geringen Dampfdruck und keine Arbeitsplatzgrenzwerte, sodass keine Belastung der Atemluft zu erwarten ist. Nur bei Verfahren mit Aerosolbildung besteht eine Belastung der Atemluft.
Für die in den Produkten enthaltenen Alkohole (z. B. Ethanol, Isopropanol) zeigen Messungen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten sind. Werden Desinfektionsreiniger im Sprüh- oder Vernebelungsverfahren eingesetzt, ist mit erhöhten Gefahrstoffkonzentrationen (Dämpfe oder Aerosole) zu rechnen. Daher sind diese Verfahren nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig (z. B. wenn die zu desinfizierenden Oberflächen bei der Wischdesinfektion vom Desinfektionsmittel nicht anders erreicht werden können, bei behördlicher Anordnung, bei schwer oder unzureichend benetzbaren Oberflächen oder beim Ausbringen von Schäumen).
Brand- und Explosionsgefährdung
Desinfektionsreiniger sind in der Regel nicht entzündbar, sodass keine Brand- und Explosionsgefährdungen bestehen.
Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“ wurde zu großen Teilen der DGUV Regel 101-019 entnommen.