ein Rettungswagen in einer Fahrzeughalle einer Rettungswache, der an einem Abgasabsaugschlauch angeschlossen ist ©UK NRW | BGW

FH Dieselmotoremissionen (Abgasabsaugungen)

In der Fahrzeughalle einer Rettungswache muss gewährleistet sein, dass Rettungsdienstmitarbeitende nicht durch Dieselmotoremissionen gefährdet werden.

Bei Alarm werden durch die infolge von Stress und Eile erhöhte Atemfrequenz neben mehr Sauerstoff auch mehr Schadstoffe eingeatmet, die sich in der Atemluft befinden. Das bedeutet, dass in Fahrzeughallen, in denen Autoabgase, insbesondere Dieselruß und Stickoxide, nicht abgeführt werden, Rettungsdienstmitarbeitende besonders stark exponiert werden können.

Vor allem ältere Fahrzeuge mit Dieselmotoren können beim Betrieb Dieselmotoremissionen freisetzen, die eine kanzerogene Wirkung haben. Bei neueren Fahrzeugen sind eher die Stickoxide, insbesondere NO, kritisch.

Dieselmotoremissionen, die beim Starten und Aus- bzw. Einfahren entstehen, sind so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet werden. Idealerweise werden Dieselmotoremissionen am Abgasaustritt erfasst. Andere Maßnahmen, die die gleiche Sicherheit und Gesundheit von Versicherten gewährleisten, sind ggf. in Betracht zu ziehen.

Aufgesteckte Dieselpartikelfilter sind für den Rettungsdienst ungeeignet, weil sie nach der Ausfahrt abgenommen werden müssten, sie nur für einen zeitlich begrenzten Einsatz geeignet sind und andererseits das Zurückhalten der giftigen Stickoxide durch Partikelfilter nicht erfolgt.

Gefährdungsbeurteilung

Das Ausmaß der oben genannten Belastungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und dokumentiert werden.

Die in diesem Zusammenhang in besonderer Weise zu beachtende Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ wurde überarbeitet und neu veröffentlicht. Es wurden neue Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Dieselrußpartikel sowie für NO und NO2 und neue Entwicklungen der Motorentechnik miteinbezogen. Der Abgasnachbehandlung ist Rechnung getragen worden.

Unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber eine arbeitsplatzbezogene schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache zu erstellen. Inhalt und Aufbau der Betriebsanweisung und Unterweisungen müssen den Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ entsprechen.

Abgasabsaugungen

Abgasabsaugschläuche in einer Fahrzeughalle einer Rettungswache©UK NRW | BGW

Abgasabsaugungen müssen mit Unterdruck arbeiten und so gestaltet sein, dass sie die Abgase an der Austrittsstelle möglichst vollständig erfassen und so abführen, dass sie nicht in die Fahrzeughalle gelangen. Die Schläuche von Abgasabsauganlagen müssen

  • so verlegt werden, dass keine Stolpergefahren entstehen, z. B. durch Zuführung von der Hallendecke her.
  • für die maximal mögliche Temperatur ausgelegt sein. Metallschläuche müssen mit Handgriffen ausgerüstet sein, von denen keine Verbrennungsgefahren ausgehen können.
  • strömungstechnisch so gestaltet sein, dass sich innen möglichst keine Dieselmotoremissionen ablagern können.

In Abstellbereichen von Fahrzeughallen ist bei fehlender Abgasabsaugung eine Gefährdung von Personen nicht anzunehmen, wenn (wie z. B. bei Fahrzeuggaragen)

  • Abstellbereiche baulich von anderen Bereichen, z. B. Umkleideräumen, Aufenthaltsräumen, abgetrennt sind,
  • die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten bzw. umkleiden,
  • Reinigungs- und kleinere Instandhaltungsarbeiten innerhalb der abgestellten Fahrzeuge nur bei abgestelltem Motor und belüfteter Halle durchgeführt werden und
  • bei Ein- und Ausfahrten des Einsatzfahrzeuges sich außer der Fahrerin oder dem Fahrer im Fahrzeug keine Personen im Abstellbereich aufhalten und die Fahrerin bzw. der Fahrer den Abstellbereich des Fahrzeuges nach der Fahrzeugbewegung direkt verlässt, bis die Belüftung (die Lüftungsöffnungen müssen sich jeweils an den entgegengesetzten Gebäudeseiten befinden) abgeschlossen ist.

ein Abgasabsaugschlauch befindet sich in einer Fahrzeughalle einer Rettungswache©UK NRW | BGW

Diese Randbedingungen können in der Praxis z. B. in Abstellbereichen von kleinen Rettungswachen mit nur einem Stellplatz gegeben sein.

Idealerweise schaltet sich die Abgasabsauganlage automatisch an. Ist das nicht der Fall, soll die Steuerung der Abgasabsauganlage leicht und schnell erreichbar sein. Zur Gewährleistung freier Verkehrswege ist jeder Abgasschlauch von oben kommend so nah wie möglich am Fahrzeug an den Auspuff heranzuführen, damit er den erforderlichen Verkehrsweg neben dem Rettungsdienstfahrzeug nicht einengt (also auch nicht schräg hängt). Die Laufschienen der Abgasabsaugungen oder die Halteeinrichtungen der Abgasschläuche müssen bei Einsatz von Deckengliedertoren somit unter dem nach oben öffnenden Tor verlaufen. Eine bis zum Hallentor mitfahrende und dort automatisch ausklinkende Absaugvorrichtung ist eine geeignete Lösung, um eine Gefährdung durch Fahrzeugabgase in der Fahrzeughalle sowie durch zurückschnellende Abgasschläuche zu verhindern.

Stationäre und in den Boden geführte, nicht mitfahrende Absauganlagen sind ungeeignet, da sie die vollständige Abgaserfassung entsprechend TRGS 554 nicht gewährleisten und darüber hinaus Stolperstellen auf Verkehrswegen bilden.

Hinweis

Der vorstehende Text zum Thema „Dieselmotoremissionen“ ist größtenteils der Ziffer 2.2.3 der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ entnommen.

Stand: 02/2023
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