Dieselmotoremissionen kontaminierte Oberflächen

FH Dieselmotoremissionen kontaminierte Oberflächen

Schutzmaßnahmen bei der Reinigung mit Dieselmotoremissionen kontaminierten Oberflächen

Dieselmotoremissionen, die beim Starten und Aus- bzw. Einfahren entstehen, sind so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet werden. Idealerweise werden Dieselmotoremissionen am Abgasaustritt erfasst.

Bei fehlender Abgasabsaugung ist in Abstellbereichen gemäß DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ eine Gefährdung von Personen nur dann nicht anzunehmen, wenn Reinigungsarbeiten innerhalb der abgestellten Fahrzeuge nur bei abgestelltem Motor und belüfteter Halle durchgeführt werden.

Bei Reinigungsarbeiten sind insbesondere die folgenden Aspekte zu beachten:

  1. Die Reinigung der Umgebungsflächen hat von oben nach unten zu erfolgen.
  2. Ein Wieder-Freisetzen des Rußes ist zu vermeiden durch geeignete Verfahren, wie z. B. Nassreinigung oder Absaugen. Beim Absaugen ist zu beachten, dass diese ortsveränderlichen Geräte staubtechnisch geprüft und behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannt sein müssen (siehe auch TRGS 560 "Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben"). Der Fußboden sollte zum Abschluss der Reinigungsarbeiten nach Möglichkeit mit einer Nasskehrmaschine gereinigt werden.
  3. Den Beschäftigten sind persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, wenn eine Exposition nicht sicher vermieden werden kann. Hierbei ist eine Kontamination der Haut bzw. einer Aufnahme über die Atemwege sicher auszuschließen.
    Je nach Arbeitsverfahren sollte diese persönliche Schutzausrüstung im Wesentlichen aus den folgenden Teilen bestehen:
    - Einweganzug mit Kapuze, staubdicht, erforderlichenfalls wasserdicht,
    - Partikelfiltermaske mindestens P2,
    - dicht schließende Schutzbrille,
    - Schutzhandschuhe (geeignet für Ruß und ggf. auch wasserdicht).

Bei der Entsorgung ist sicherzustellen, dass eine weitere Freisetzung nicht gegeben ist.

Hinweis

Der vorstehende Text zum Thema „Schutzmaßnahmen bei der Reinigung mit Dieselmotoremissionen kontaminierten Oberflächen“ wurde zu großen Teilen dem KomNet Dialog 6737 entnommen (Stand: 31.08.2021).

Stand: 11/2024
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