Fahrzeughalle
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Fahrzeughalle
FH
Verkehrswege
Verkehrswege müssen grundsätzlich eben und trittsicher sein, um ein Stolpern, Stürzen und Wegrutschen zu vermeiden. Die Mindestbreite von Verkehrswegen für Fußgängerverkehr beträgt 0,5 m bei z. B. Gängen zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen wie z. B. Fahrzeugen. Zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen verbleibt eine Verkehrswegbreite von mindestens 0,5 m bei geöffneten Fahrzeugtüren oder -klappen sowie herausgefahrener Krankentrage.
Auch bei bestehenden Fahrzeughallen sind Sicherheitsabstände grundsätzlich einzuhalten.
Stand: 02/2023
Webcode: w153