Zufahrt zu einer Rettungswache mit Schranke ©UK NRW | BGW

RW Hofbereich und Zuwegung 🔈

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Sichere Verkehrswege sind Voraussetzung für reibungslose Betriebsabläufe in und um Rettungswachen. Bei der Errichtung von Rettungswachen in der Nähe von Gebäuden mit großen Menschenansammlungen (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Sportanlagen) ist die Gefährdung von Personen im Bereich der Aus- und Zufahrten durch entsprechende räumliche Anordnung zu vermeiden. Dies kann z. B. durch eine auf Rot geschaltete Ampelanlage für den öffentlichen Verkehr im Bereich stark befahrener Straßen unterstützt oder geregelt werden. Mindestens sollte eine freie Sicht bei Ein- oder Ausfahrt gewährleistet sein oder mit technischen Mitteln (z. B. Spiegeln) ermöglicht werden.

Für die diensthabenden Mitarbeitenden sollten ausreichend dimensionierte Pkw-Stellplätze vorhanden sein. Jeder Stellplatz sollte 5,5 m lang und 2,5 m breit sein. Hierbei sind auch Pkw-Stellplätze für Personen zu berücksichtigen, die zusätzlich die Rettungswache aufsuchen, um beispielsweise an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Die Verkehrswege von den Pkw-Stellplätzen zur Rettungswache sollen direkt zum Eingang führen. Sie müssen bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher begehbar sein. Hierzu gehört neben Ebenheit, Beleuchtung und Bewertungsgruppe der Rutschgefahr auch das Freihalten von Eis und Schnee. Hier sind im Vorfeld die Verantwortung und Zuständigkeiten für die Verkehrssicherungspflicht zu klären. Um häufige Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind Pkw-Stellplätze eben zu gestalten. Es sollten z. B. keine Rasengittersteine oder grober Schotter verwendet werden. Einrichtungen zur Oberflächen­entwässerung (z. B. Ablaufrinnen, Gullys) müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahrstellen bilden.

Rettungswagen in der Fahrzeughalle©UK NRW | BGW

Sichere Verkehrswege sind ausreichend entwässert, z. B. durch eine Querneigung von mindestens zwei Prozent. Pflasterdecken oder Plattenbeläge unterstützen die Entwässerung, da das Wasser durch die Fugen versickern kann. Abwasser von Verkehrswegen soll nicht über andere Verkehrsflächen ablaufen. Entwässerungseinrichtungen, wie Rinnen oder Abläufe, sollen vorhanden sein. [1613]

Ablaufrinnen, Abflusskanäle und Bodenabläufe müssen kipp- und trittsicher sowie bodengleich abgedeckt sein. Metall­roste, z. B. Gitter- und Blechprofilroste, müssen eine Mindestauflagelänge von 30 mm haben sowie gegen Abheben oder Verschieben gesichert sein. Um Stolperstellen an Metallrosten zu vermeiden, müssen die unter Last auftretenden elastischen Durchbiegungen innerhalb bestimmter Grenzen bleiben (kleiner 1/200 Stützweite, aber nicht mehr als 4 mm).

Bei Gitterrosten in öffentlichen Verkehrswegen, z. B. vor Eingängen von allgemein zugänglichen Gebäuden, muss die Maschenweite klein gehalten werden. Es sind Roste einzusetzen, deren Maschen in einer Richtung die lichte Weite von 10 mm nicht überschreiten.  [1394]

Verkehrswege und Parkplätze müssen nach Einbruch der Dunkelheit beleuchtet werden. Die Mindestbeleuchtungsstärke beträgt für Fußwege 5 Lux und für Parkplätze 10 Lux (ASR A3.4).

Um einen Fußboden sicher begehen zu können, müssen bestimmte Reibungswerte zwischen Schuh und Fußboden (Bewertungsgruppe der Rutschgefahr) vorhanden sein (Auszug aus DGUV Regel 108-003 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Anhang 1, Ziff. 0.2).

Hofbereich einer Feuerwache©UK NRW | BGW
  • Eingangsbereiche, außen R 11 oder R 10 V4
  • Gehwege in Außenbereichen R 11 oder R 10 V4

Eingangsbereich

Damit beim Betreten des Gebäudes durch den Eintrag von Schmutz und Nässe keine Rutschgefahren entstehen, sind Sauberlaufzonen einzurichten. Sie müssen hinsichtlich ihrer Länge, Breite und des Materials auf den zu erwartenden Personenverkehr ausgelegt und in ihrer Laufrichtung über die gesamte Durchgangsbreite mindestens 1,5 m lang sein. Sauberlaufzonen müssen gegen Verrutschen gesichert sein.

Der Zugang zur Rettungswache soll nicht durch die Fahrzeughallentore und die dahinterliegenden Stellplätze erfolgen, sondern über einen separaten Zugang, um Kollisionen mit ausfahrenden Einsatzfahrzeugen zu vermeiden.


Stand: 08/2023
Webcode: w7