RW Einleitung
Nadelstichverletzungen
- Wie groß ist das Risiko, eine Infektionskrankheit nach einer Nadelstichverletzung zu entwickeln, und was muss ich tun, um das Risiko für eine Stichverletzung zu verringern?
- Welche Maßnahmen schützen?
- Was ist zu tun, wenn es trotzdem zu einer Nadelstichverletzung gekommen ist?
- Welche Anforderungen gibt es an Betriebe zur Erfassung und Auswertung von Stich- und Schnittverletzungen?
- Was sind medizinische Instrumente mit Sicherheitsmechanismus, und welche Anforderungen müssen diese erfüllen?
- Wo sind sie einzusetzen? Worüber müssen Beschäftigte informiert und geschult werden? Hier erfahren Sie mehr.
Relevanz
„Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen und stellen für Betroffene eine ernstzunehmende Gefährdung dar. Dabei können verschiedene infektiöse Erreger übertragen werden. Besonders gefährlich sind das humane Immundefizienz-Virus (HIV) sowie das Hepatitis-B-Virus (HBV) und das Hepatitis-C-Virus (HCV).“ (Quelle: Risiko Nadelstich)
Im Wesentlichen werden zwei Übertragungswege für blutübertragene Infektionserreger im beruflichen Kontext unterschieden:
Kontamination der Schleimhäute von Augen, Mund oder Nase durch Spritzer
Nadelstichverletzungen, also Stich- und Schnittverletzungen an kontaminierten Kanülen, Lanzetten, Skalpellen oder anderen spitzen, scharfen medizinischen Instrumenten
Definition Nadelstichverletzung
„Eine Nadelstichverletzung (NSV) im Sinne von Ziffer 2.7 der Technischen Regel Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) ist jede Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente, die durch Patientenmaterial verunreinigt sein können – unabhängig davon, ob die Wunde blutet oder nicht. NSV können durch alle benutzten medizinischen Instrumente, die die Haut penetrieren können, wie Nadeln, Lanzetten, Kanülen, Skalpelle, chirurgische Drähte, verursacht werden“.
(Quelle: Risiko Nadelstich)
Wie groß ist das Übertragungsrisiko für Hepatitis und HIV nach einer Nadelstichverletzung bei erkrankten Indexpersonen?
- Bei HBV in 300 von 1.000 Fällen (30% Übertragungswahrscheinlichkeit)
- Bei HCV in 30 von 1.000 Fällen (3% Übertragungswahrscheinlichkeit)
- Bei HIV in 3 von 1.000 Fällen (0,3% Übertragungswahrscheinlichkeit)
Beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten sind deshalb Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verletzungs- und Infektionsgefahr Beschäftigter minimieren.
Dabei ist ein integrierter Ansatz unter Ausschöpfung aller technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen notwendig. Die Maßnahmen schließen Fragen der Arbeitsorganisation und Schaffung eines Sicherheitsbewusstseins sowie ein Verfahren für die Erfassung von NSV und die Durchführung von Folgemaßnahmen mit ein.
Die Rechtsgrundlagen werden im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ ausführlich dargestellt.
Vorrangig, wenn möglich, sind Arbeitsverfahren und -mittel auszuwählen, die den Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente überflüssig machen.