RW HĂ€ndehygiene, Hautschutz und -pflegeđ
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Den Versicherten sind in der Rettungswache leicht erreichbare HandwaschplĂ€tze mit flieĂendem warmem und kaltem Wasser, Spendern fĂŒr Hautreinigungsmittel und EinmalhandtĂŒcher zur VerfĂŒgung zu stellen.
Die Handwaschbecken sind mit Armaturen auszustatten, welche ohne HandberĂŒhrungen bedienbar sind. Geeignet sind z. B. haushaltsĂŒbliche Einhebelmischbatterien mit verlĂ€ngertem Hebel, die mit dem Handgelenk bedienbar sind, oder selbstschlieĂende Waschtisch-Armaturen (Druckknopf).
FĂŒr eine notwendige hygienische HĂ€ndedesinfektion sind Desinfektionsmittelspender zur VerfĂŒgung zu stellen. Eine hygienische HĂ€ndedesinfektion ist vor Verlassen des Arbeitsbereiches nach Patientenkontakt, Kontakt zu potenziell infektiösen Materialien oder OberflĂ€chen oder nach dem Ausziehen der Schutzhandschuhe erforderlich.
Bei TĂ€tigkeiten, die eine hygienische HĂ€ndedesinfektion erfordern, dĂŒrfen an HĂ€nden und Unterarmen z. B. keine SchmuckstĂŒcke, Ringe, einschlieĂlich Eheringe, Armbanduhren, Piercings, kĂŒnstlichen FingernĂ€gel oder sogenannten FreundschaftsbĂ€nder getragen werden. FingernĂ€gel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht ĂŒberragen.
Lackierte FingernÀgel können den Erfolg einer HÀndedesinfektion gefÀhrden. Deswegen ist im Rahmen der GefÀhrdungsbeurteilung zu entscheiden, ob auf Nagellack verzichtet werden muss.
HĂ€ndewaschen ist grundsĂ€tzlich hautbelastend und daher auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Auf den Vorrang der Desinfektion vor der Reinigung wird hingewiesen. TĂ€tigkeiten in feuchtem Milieu fĂŒhren zu einer erhöhten Hautbelastung. Der Arbeitgeber hat zu prĂŒfen, ob solche Belastungen reduziert werden können. Insbesondere sollen Handschuhe nur so lange wie nötig getragen werden.
Hautbelastung von EinsatzkrÀften der Rettungsdienste und Feuerwehren - Checkliste zur GefÀhrdungsbeurteilung ...
Der Arbeitgeber hat geeignete Hautschutz- und -pflegemittel zur VerfĂŒgung zu stellen. Er hat einen Hautschutzplan zur Auswahl von PrĂ€paraten fĂŒr Hautreinigung, âschutz und -pflege zu erstellen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deren regelmĂ€Ăiger und richtiger Anwendung zu unterweisen.
Wegen des Risikos einer HautschÀdigung und wegen Perforationsgefahr sind Schutz- und OP-Handschuhe nur auf trockene HÀnde anzuziehen.
Bei lÀngerem Tragen von luftundurchlÀssigen Schutzhandschuhen können zusÀtzlich Unterziehhandschuhe aus Baumwolle oder aus anderen Geweben mit vergleichbaren Eigenschaften (SaugfÀhigkeit, HautvertrÀglichkeit) sinnvoll sein.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei denen HautschÀden im Bereich der Unterarme und HÀnde vorliegen, ist eine Vorstellung bei der BetriebsÀrztin oder beim Betriebsarzt anzuraten.
Der Arbeitgeber hat fĂŒr die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der GefĂ€hrdungsbeurteilung neben geeigneten baulichen Voraussetzungen MaĂnahmen zur Vermeidung einer InfektionsgefĂ€hrdung in Form eines Hygieneplans schriftlich festzulegen und deren Befolgung zu ĂŒberwachen. Der Hygieneplan soll Regelungen zu Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung enthalten.
Weitere Informationen sind auch unter:
https://www.bgw-online.de/hautschutz
zu finden.