RW Instandhaltung und Prüfung von Multikoptern (Drohnen) 🔈
Audioversion abspielen:
Zur Erhaltung eines sicheren Zustandes ist eine regelmäßige Instandhaltung des Multikopters notwendig. Dabei sind die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen. Die Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung.
Instandhaltungsmaßnahmen müssen sicher durchgeführt werden und dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden.
Der Arbeitgeber hat nach der BetrSichV die Verantwortung für die sichere Verwendung des Multikopters. Um dies zu gewährleisten sind folgende Prüfungen des Multikopters erforderlich:
- Vor der ersten Inbetriebnahme ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand des Multikopters durchgeführt wird. Hierzu sind die Hinweise des Herstellers zu beachten.
- In regelmäßigen Abständen ist der Multikopter entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und den Angaben des Herstellers durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen. Die Fristen orientieren sich dabei u. a. an der Einsatzhäufigkeit und den Einsatzbedingungen. Das Ergebnis der wiederkehrenden Prüfung ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Die Voraussetzungen, welche eine zur Prüfung befähigte Person erfüllen muss, hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen (BetrSichV § 3 Abs. 6). Das kann beispielsweise eine zuverlässige und fachkundige Person im Unternehmen sein. Gute Voraussetzungen erfüllen z. B. ausgebildete Mechaniker und Mechanikerinnen oder Mechatroniker und Mechatronikerinnen.
- Vor jedem Einsatz ist dafür zu sorgen, dass eine Sicht- und Funktionskontrolle durchgeführt wird. Hierbei ist das System u. a. auf äußere Schäden, Verschleiß sowie auf Vollständigkeit zu prüfen.
Nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Absturz oder Arbeitsunfall) und prüfpflichtigen Änderungen ist der Multikopter durch eine zur Prüfung befähigte Person vor der Wiederinbetriebnahme zu prüfen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Dokumentation der Prüfungen kann zusätzlich beinhalten:
- Mängelauflistung
- Verantwortung zur Mängelbeseitigung (wer macht wann was)
- Kennzeichnung der Prüfung am Multikopter
Für den sicheren Umgang mit den Akkus sind die Bedienungsanleitung des Herstellers und interne Betriebsanweisungen zu beachten. Bei sichtbaren Beschädigungen, ungewöhnlichen Gerüchen und Verformungen sind Akkus einer sachgerechten Entsorgung, z. B. beim Fachhändler, zuzuführen. Beschädigungen des Akkus sind stets zu vermeiden. Beim Transport von Akkus sind ggf. produktabhängige Transportbestimmungen (z. B. Gefahrgutverordnung) zu beachten.
Akkus sind entsprechend der Nutzung zu laden. Hierzu dürfen nur die vom Hersteller zugelassenen Ladegeräte verwendet werden.
Akkus dürfen nur in einem geeigneten Umfeld (nicht in Flucht- und Rettungswegen) auf einer schwer entflammbaren Unterlage, idealerweise bei Raumtemperatur, geladen werden. Akku und Ladegerät dürfen dabei nicht abgedeckt werden.
Akkus sollen bei Raumtemperatur und trocken gelagert werden. Zur längeren Lagerung, z. B. über den Winter, soll der Akku auf Lagerspannung geladen werden.
Beim Laden sind stets die Vorgaben des Herstellers bezüglich des Ladegerätes und des Akkus zu beachten.
In Brand geratene Akkus sind nach Möglichkeit mit Wasser zu löschen und kontrolliert abbrennen zu lassen. Bei einem Akkubrand während des Aufladens ist vor dem Einsatz von Wasser das Ladegerät wenn möglich vom Stromnetz zu trennen. Nach dem Abbrand ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
Hinweis
Der Text wurde größtenteils den Ziffern 10 und 11 der DGUV Information 208-058, Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen), Juli 2020 entnommen