eine Person desinfiziert sich die Hände mit Desinfektionsspray

RW Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Hautschutz

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung steht nach dem STOP-Prinzip:

Substitution
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Personenbezogene Schutzmaßnahmen

am Ende der Kette festzulegender Maßnahmen und ist anzuwenden, wenn höherrangige Maßnahmen keinen ausreichenden oder zuverlässigen Schutz bieten. Bei der Blutentnahme gehört der Einsatz von PSA jedoch zu den notwendigen Schutzmaßnahmen.

Zum Schutz vor Infektionsgefahren werden häufig folgende Schutzausrüstungen eingesetzt:

  • Schutzhandschuhe
  • Mund- und Atemschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzbrillen und Visiere

Bei der Auswahl der PSA ist der Übertragungsweg von entscheidender Bedeutung:

  • Zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen gelten Atemschutzmasken als wirksamste PSA.
  • Hautkontakt mit Blut oder anderen infektiösen Materialien kann durch medizinische Einmalhandschuhe wirksam verhindert werden. Schutzbrillen und Visiere verhindern Blutspritzer ins Gesicht und insbesondere in die Augen.

Welche Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Infektionsquellen und Übertragungswegen angewendet werden können, wird in der DGUV Information 105-003, „Benutzung persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst“ im Anhang 1 beschrieben.

Medizinische Einmalhandschuhe können scharfen Kanülen keinen Widerstand entgegensetzen. Da jedoch auch oberflächliche Blutkontakte vorkommen und bereits sehr kleine Hautverletzungen an Händen Eintrittspforten für Infektionserreger darstellen, sind Handschuhe zum Schutz vor Infektionen unumgänglich.

Tragen Sie daher immer Schutzhandschuhe, wenn Sie Injektionen verabreichen oder Blut abnehmen!

Tragen der PSA

Versicherte haben Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen. Sie haben entsprechende Anweisungen des Unternehmers zu befolgen (§ 15 DGUV Vorschrift 1).

Beschäftigte müssen bereitgestellte PSA verwenden, solange eine Gefährdung besteht (Ziffer 4.2.6 (4) TRBA 250).

 

Barrierefunktion der Haut

Infektionserreger können sich im Blut und anderen Körperflüssigkeiten befinden. Die menschliche Haut ist ein wirksames Hindernis für Infektionserreger, solange sie intakt ist. Allerdings ist unsere Haut im beruflichen Alltag erheblichen Belastungen ausgesetzt, beispielsweise durch mechanische Beanspruchung oder Einwirkungen verschiedener Chemikalien. Die mögliche Folge sind Defekte im Säureschutzmantel der Haut, Rissbildungen oder auch kleinste Verletzungen („Mikroläsionen“), die eine Eintrittspforte für Infektionserreger sein können. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Barrierefunktion der Haut zu erhalten!

Zum Schutz der Haut ist Folgendes zu beachten:

eine Person, die ihre Hände wäscht
  • Handschuhe nur so lange wie nötig tragen
  • Auf unnötiges Händewaschen verzichten
  • In der Regel genügt es, nach Patientenkontakten die Hände zu desinfizieren.
  • Bereitstellung notwendiger Hautschutz- und -pflegeprodukte
  • Verwendung der Hautschutzmittel vor und während der Arbeit sowie der Hautpflegeprodukte nach der Arbeit.
  • Information über die richtige Anwendung notwendiger Hautschutz- und -pflegemittel durch einen gut sichtbar ausgehängten Hautschutzplan (und ggf. Handschuhplan)

Kompetente Ansprechpersonen bei Fragen zum Thema Hautschutz sind Ihre Betriebsärztin bzw. Ihr Betriebsarzt.

Weitere Informationen finden Sie in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 401 (TRGS 401) „Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung – Maßnahmen“.

Hautschutzplan

Der Arbeitgeber hat einen Hautschutzplan zur Auswahl von Präparaten für Hautreinigung, -schutz und -pflege zu erstellen und Beschäftigte mindestens jährlich und vor Verwendung neuer Präparate zu deren regelmäßiger und richtiger Anwendung zu unterweisen (Ziffer 4.1.3 TRBA 250).

Hilfreiche Informationen zum Schutz der Haut bei der Arbeit finden Sie hier:

Stand: 03/2026
Webcode: w260