RW Sicherheitsgeräte
In bestimmten Arbeitsbereichen liegen Bedingungen vor, die das Risiko von Nadelstichverletzungen erhöhen. Dies können etwa Arbeitsbereiche sein, in denen ihrer Natur nach unter erhöhtem Zeitdruck gearbeitet werden muss (z. B. Notaufnahmen, Schockräume, Rettungsdienst) oder Arbeitsbereiche, in denen potenziell fremdgefährdende Patientinnen und Patienten versorgt werden.
In solchen Arbeitsbereichen sind über den Basisschutz hinaus ggf. zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Nadelstichverletzungen erforderlich.
Die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 schreibt für Tätigkeiten im Rettungsdienst die Verwendung von Sicherheitsgeräten (Instrumenten mit integriertem Sicherheitsmechanismus) verbindlich vor.
Die Blutentnahme gehört zu den ausdrücklich genannten Tätigkeiten, bei denen der Einsatz von Sicherheitsgeräten in der TRBA 250 vorgeschrieben ist.
Weiterhin dürfen
die Unterweisung der Arbeitnehmenden,
- die Einweisung in die Handhabung der Instrumente,
- das Bereitstellen geeigneter Kanülen-Abwurfbehälter direkt am Anwendungsort und das direkte Entsorgen unmittelbar nach der Verwendung
nicht vernachlässigt werden.
Die Handhabung dieser Instrumente mit Nadelschutzmechanismus unterscheidet sich in der Regel etwas von der Handhabung konventioneller Instrumente. Deswegen ist es notwendig, den Umgang mit sicheren Instrumenten vor der Benutzung zu üben. Beispielsweise wird bei vielen Systemen durch eine Daumenbewegung ein Schutzschild auf die zuvor benutzte Kanüle geschoben oder „geklickt”. Der Sicherheitsmechanismus darf nicht durch Manipulationen außer Kraft gesetzt werden.
Sollten trotz sorgfältig durchgeführter Schulung bei der Anwendung neuer Produkte Probleme auftreten, empfehlen wir Ihnen, diese direkt dem Hersteller und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitzuteilen.
- Informationen zu Sicherheitsgeräten
- Wichtige Informationen über die Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material
Zur Erfassung der NSV und um Unfallursachen im Betrieb zu erkennen und Abhilfe vornehmen zu können, ist im Anhang 3 der TRBA 250 ein Fragebogen enthalten.
Sichere Entsorgung

Fast die Hälfte aller gemeldeten Nadelstichverletzungen ereignet sich bei der Entsorgung von benutzten Instrumenten!
Durch einfache Maßnahmen lassen sich Unfälle leicht reduzieren:
- Bereitstellung geeigneter Kanülen-Abwurfbehälter, die hinsichtlich Größe, Abwurföffnung und Abstreifvorrichtungen auf das Entsorgungsgut abgestimmt sind
- Direkte Entsorgung benutzter Instrumente ohne Zwischenablage
- Strikte Einhaltung des „Recapping”-Verbots
- Beachtung der maximalen Füllhöhe der Kanülen-Abwurfbehälter
- Rechtzeitiger Austausch der Kanülen-Abwurfbehälter
- Schenken Sie Berufsanfängerinnen und -anfängern besondere Aufmerksamkeit und unterstützen Sie diese!
Kein Recapping
Stecken Sie niemals die Kanülenkappe wieder auf die gebrauchte Kanüle!
Eine Vielzahl von gefährlichen Nadelstichverletzungen ereignet sich auf diese Weise. Achten Sie bitte auch bei Ihren Kolleginnen und Kollegen darauf, dass Recapping nicht mehr praktiziert wird, und informieren Sie alle Mitarbeitenden über die damit verbundenen Gefahren.
Nutzen Sie zur Entsorgung von gebrauchten Kanülen (und anderer spitzer und scharfer Instrumente) auf jeden Fall die dafür vorgesehenen Kanülen-Abwurfbehälter.
Ihre gesetzlichen Unfallversicherer haben zu diesem Thema ein Informationsfaltblatt erstellt. Beachten Sie bitte, dass beidhändiges Recapping auch bei Insulinpens verboten ist!
Beachten Sie, dass auch das „einhändige“ Recapping unter Verwendung von Schutzkappenhaltern nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt ist, z. B. in der Zahnheilkunde. Insbesondere für Blutentnahmen erfüllen Schutzkappenhalter zum einhändigen Recapping nicht die Anforderungen der TRBA 250.