RW Steuerung und Ergonomie von Multikoptern (Drohnen) 🔈
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Die Steuerungsfunktionen für Multikopter müssen sicherheitsgerichtet ausgeführt sein, zum Beispiel durch Selbstüberwachung und/oder Redundanz. Gleichzeitig muss die Funkfernbedienung über ein Sender-Empfänger-System verfügen, das Störungen, z. B. durch andere Sender, unterbindet.
Die für den eingesetzten Multikopter maximal mögliche Reichweite der Funkfernsteuerung (Senderreichweite) muss der Bedienungsanleitung des Herstellers entnommen und beachtet werden. Die nutzbare Reichweite wird z. B. durch örtliche, einsatzspezifische oder geografische Einflüsse bestimmt und kann erheblich unter den Angaben des Herstellers liegen.
Um Unfälle durch außer Kontrolle geratene Multikopter zu vermeiden, müssen gewerblich eingesetzte Systeme qualitativ hochwertig gefertigt sein und über selbsttätig wirkende Stabilisierungs- und Notfallsysteme verfügen.
Um die Beanspruchung für Bedienpersonen von Multikoptern so gering wie möglich zu halten, sind insbesondere nachfolgende Einflussfaktoren zu beachten.
Durch dauerhafte oder sehr häufige Auslenkung des Kopfes kommt es zu hohen Belastungen für die Halswirbelsäulenmuskulatur. Auslenkungen nach oben bzw. unten oder durch Neigen des Kopfes nach links und rechts können als Zwangshaltungen zu schmerzhaften Verspannungen der Muskulatur führen und somit Verschleißerkrankungen der Halswirbelsäule begünstigen.
Dieser Effekt wird bei der Rotation des Kopfes noch verstärkt, da zusätzlich Scherkräfte auf die Bandscheibe wirken. Bestimmend für die kritische Reaktion auf die Belastung sind neben der persönlichen Konstitution der Auslenkungswinkel und die Dauer der Auslenkung. Deshalb sollte die dauerhafte Belastung durch Auslenkung des Nackens auf ein Minimum begrenzt bzw. durch regelmäßige Pausen unterbrochen werden.
Beim Stehen, Gehen und Sitzen gilt es eine gleichmäßige Verteilung der Bewegungsarten zu erreichen, um etwaige Beschwerden zu vermeiden. Es kann zu einer Überbeanspruchung des Muskel-Skelett-Systems kommen, wenn eine der Bewegungsarten einen zu hohen zeitlichen Anteil aufweist.
Ein lang anhaltendes oder dauerhaftes Stehen ist zu vermeiden. Eine Unterbrechung durch regelmäßige Pausen ist anzustreben.
Beim Fliegen durch extreme Hell-/Dunkelzonen kann es zu ungenügender Hell-Dunkel-Adaption des Auges kommen. Neben Sicht- bzw. Augenproblemen kann dies auch zu Unfällen führen.
Beim Fliegen im Outdoorbereich ist darauf zu achten, dass die Sonne möglichst hinter der steuernden Person steht. Der Einsatz von Schirmmützen oder Sonnenbrillen ist zu empfehlen. Des Weiteren sollte dem Wetter entsprechende Kleidung getragen werden.
Die Darstellung des Kontrollbildschirms sollte folgenden Anforderungen entsprechen:
- Die dargestellten Zeichen sind scharf, deutlich und ausreichend groß.
- Die Leuchtdichte (Helligkeit des Bildschirms) und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm sind einfach einstellbar und können den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepasst werden.
- Der Bildschirm ist für die Nutzung bei hohen Beleuchtungsstärken ausgelegt (beispielsweise im Außenbereich an sonnigen Tagen).
- Der Kontrast zwischen den Zeichen und dem Zeichenuntergrund liegt mindestens bei 4:1.
- Das Bild ist stabil und frei von Störungen.
Es ist darauf zu achten, dass der Bildschirm eine matte und entspiegelte Oberfläche besitzt.
Je nach Ausführung und Ausstattung (z. B. mit und ohne Bildschirm) der Steuereinheit einschließlich Batterie/Akku hat die Bedienperson des Multikopters ein entsprechendes Gewicht in ihren Händen zu halten und zu tragen. Um sich vorrangig auf die Steuerung des Multikopters zu konzentrieren, ist es empfehlenswert, die Steuereinheiten zusätzlich mit entsprechenden Haltegurten oder Tragegurten zu versehen.
Mit einer ergonomischen und haptischen Gestaltung der Steuereinheit und ihrer Bedienelemente kann darüber hinaus Bedienfehlern und damit gefährlichen Flugsituationen vorgebeugt werden.
Hinweis
Der Text wurde größtenteils den Ziffern 6 und 8 der DGUV Information 208-058, Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen), Juli 2020 entnommen