Beschädigtes Auto nach einem Verkehrsunfall ©Pixabay

RW Unfallhilfe und Bergen von Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen

Hochvolt-Komponenten sind in Fahrzeugen gegen Beschädigung bei Unfällen konstruktiv geschützt eingebaut. Trotzdem könnte nach einem Unfall mit Sachschaden Spannung am verunfallten Fahrzeug anliegen. Die Sicherheit der Rettungs- und Unfallhilfskräfte ist in jedem Fall zu gewährleisten.

Für Rettungs- und Unfallhilfskräfte existieren Rettungsleitfäden, in denen erforderliche fahrzeugspezifische Informationen enthalten sind, um das Hochvolt-System des Fahrzeugs zu deaktivieren. Wurden durch einen Unfall Airbags und Gurtstraffer ausgelöst, ist das Hochvolt-System in der Regel automatisch deaktiviert.

Sind Fahrzeuge zum Beispiel durch Fremdeinwirkung so schwer beschädigt, dass erhöhte Brandgefahr besteht, hat der Unfallhilfsdienst die Aufgabe, den Gefahrenbereich abzusichern und die Feuerwehr zu alarmieren (siehe FB FBH-024 „Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithiumionen-Akkus bei Fahrzeugbränden").

Austretende Stoffe können, je nach Typ des Energiespeichers, gefährliche Stoffeigenschaften aufweisen. Jeder Kontakt ist zu vermeiden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Energiespeicher auch später noch durch interne Reaktionen in Brand geraten könnte.

Das Bergen stark beschädigter Hochvolt-Fahrzeuge und separierter Hochvolt-Energiespeicher muss mit geeigneten Hilfsmitteln und entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (Gesichtsschutz, bei Bedarf Atemschutz, Schutzhandschuhe für das Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen) erfolgen (siehe VDA-Broschüre „Unfallhilfe und Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt- und 48-Volt-Systemen“).

Bei Übergabe des verunfallten Fahrzeugs an Behördenvertreterinnen und –vertreter sowie Bergeunternehmen wird empfohlen mitzuteilen, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden. Besonders wichtig ist der Hinweis auf eine mögliche Gefährdung durch beschädigte Hochvolt-Komponenten.

Fürs Rettungs- und Bergepersonal ist mindestens eine Qualifikation zur fachkundig unterwiesenen Person (FuP) erforderlich. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine fachkundige Person hinzuzuziehen.

Hinweis

Der vorstehende Text wurde größtenteils der Ziffer 5.3. der DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen“ (Stand: August 2021) entnommen.

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