Brandschutz in der Rettungswache 🔈

RW Brandschutz in der Rettungswache 🔈

Audioversion abspielen:

Rettungswachen müssen mit den erforderlichen Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen (siehe § 22 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der ASR A2.2) ausgestattet sein. In kombinierten Rettungs- und Feuerwehrwachen kann nicht sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt ein für diesen Fall ausgerüstetes Einsatzfahrzeug der Feuerwehr mit fachkundigem Personal in den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten zur Verfügung steht.

Die Anzahl und Brandklasse der Feuerlöscher richtet sich nach Anwendungsbereich und Größe der Arbeitsstätte. In jeder Fahrzeughalle sowie in jeder Etage soll mindestens ein geeigneter Feuerlöscher vorhanden sein. Die tatsächlich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern ist der ASR A2.2 zu entnehmen. Eine weitere Anforderung aus der ASR A2.2 besteht für den Arbeitgeber darin, Mitarbeitende in der Handhabung der Feuerlöscheinrichtung zu unterweisen und mit ihnen den Einsatz zu üben. Die Anzahl dieser Brandschutzhelfenden richtet sich nach der erstellten Gefährdungsbeurteilung und beträgt in der Regel 5% der Beschäftigten. Weitere Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfenden beinhaltet die BGI 560 (DGUV Information 205-001) „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“.

Feuerlöscher sind gut sichtbar und leicht erreichbar, vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren, anzubringen. Die Standorte der Feuerlöscher sind gegebenenfalls durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend der „ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu kennzeichnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Feuerlöscher schlecht zu finden sind, weil sie z. B. verdeckt sind oder sich hinter einer Ecke befinden.

Zur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher in der Regel mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen oder durch neue zu ersetzen.

Der vorstehende Text zum Thema „Brandschutz“ ist in Anlehnung an Ziffer 3.2 der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Stand: Dezember 2016) erstellt worden.

Stand: 01/2024
Webcode: w84