Vorwort Checklisten und Gefährdungsbeurteilung

RW Vorwort Checklisten und Gefährdungsbeurteilung

Beschäftigte im Rettungsdienst sind einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt, die nicht immer direkt erkennbar sind, aber eine Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung erfordern.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" müssen Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchführen. Ziel ist die ständige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Dazu müssen Arbeitgeber

  • Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und beurteilen,
  • geeignete Schutzmaßnahmen zu ihrer Vermeidung festlegen und
  • deren Wirksamkeit regelmäßig überprüfen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu erstellen. Angesichts der Komplexität und Fülle des Regelwerks erwartet niemand, dass sich Arbeitgeber und Führungskräfte diesen Anforderungen allein stellen. Vielmehr stehen ihnen zur Unterstützung Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und -ärzte als Expertinnen und Experten zur Verfügung.

Damit die wesentlichen Punkte in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, sind Checklisten eine gute Hilfe. Für die Themen Hautschutz, Rückenprävention, Infektionsschutz und Gewaltprävention sind Checklisten im Portal vorhanden. Weitere Themen werden sukzessive bearbeitet.

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, die Mitarbeitenden über die festgestellten Gefährdungen bei der Tätigkeit im Rettungsdienst mindestens jährlich zu unterweisen. Damit wird deutlich, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung besteht. Die festgestellten Gefährdungen sind gleichzeitig die Themen der erforderlichen Unterweisungen.

Wir haben deshalb neben den Checklisten, die zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden können, Musterunterweisungen erstellt, die auf Grundlage der Checklisten konzipiert wurden. Als Hilfestellung für die Vortragenden gibt es zusätzlich Kommentierungen, die Hintergrundwissen vermitteln.

Für die Durchführung von Unterweisungen ist eine entsprechende Weisungsbefugnis erforderlich. Daher wird üblicherweise in Unternehmen die Pflicht zur Unterweisung der Versicherten den unmittelbaren betrieblichen Vorgesetzten, wie z. B. der Abteilungs- oder Teamleitung, übertragen. Dies ist sinnvoll, da diese jeweils in ihrem Verantwortungsbereich „vor Ort" sind, das Verhalten der ihnen unterstellten Versicherten beobachten können und es erforderlichenfalls korrigieren müssen.

Jede Musterunterweisung enthält einen allgemeinen Teil, in dem Grundlagen des Arbeitsschutzes erläutert werden, wie z. B. die Themen Unternehmer, Leitbild, Pflichtenübertragung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen. Diese Passagen können optional in den einzelnen Fachvorträgen verwendet werden.

Stand: 10/2025
Webcode: w248