Die Durchführung von Rettungs- und Krankentransporten erfordert im Straßenverkehr ständig die besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksicht einer jeden Fahrerin bzw. eines jeden Fahrers gegenüber der Allgemeinheit.
Jede Fahrerin oder jeder Fahrer hat sich so zu verhalten, dass keine andere und kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).
Angemessene Verhaltensweisen im Verkehrsablauf beinhalten insbesondere die Einhaltung der Grundsätze des vorausschauenden und des defensiven Fahrens. Die Fahrweise und die Geschwindigkeit sind stets dem Straßenverlauf, dem Zustand der Fahrbahn, den Witterungs- und Sichtverhältnissen, dem Verkehrsablauf, dem Beladungs- und Besetzungszustand des Fahrzeugs sowie dem möglichen Fehlverhalten anderer anzupassen. Diese Grundvoraussetzungen sind insbesondere auch bei der Alarmfahrt zu erfüllen.
Bei der Wahl der Fahrgeschwindigkeit müssen auch grundlegende Erkenntnisse beachtet werden wie z. B. die Tatsache, dass sich der Zeitgewinn mit Zunahme der Geschwindigkeit stetig verringert.
Aber nicht nur die Einhaltung der fahrtechnischen Voraussetzungen, sondern auch die Fähigkeit, mit Stresssituationen umzugehen, ist wesentlicher Bestandteil zur Unfallverhütung.
Stress & Straße…?!! - Stressphänomene Ursachen und Wirkung im Straßenverkehr
Die Vermittlung angemessener Verhaltensweisen im Verkehrsablauf ist daher im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Theorie und Praxis als fester Bestandteil zu integrieren.
In verschiedenen Fahrsicherheitsprogrammen können die genannten Inhalte vermittelt und die angemessenen Verhaltensweisen trainiert werden.