Grafik Rückenschmerzen ©UK NRW | BGW

RW Ergebnisse der Überwachungs-Schwerpunkt­aktion

Rückenprävention in Rettungsdiensten in NRW – Ergebnisse der Überwachungs-Schwerpunkt­aktion 2019/2020

Die Prävention von Rückenbeschwerden im Rettungsdienst ist ein wichtiges Thema im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Relevanz ist durch Studien belegt.

In einer Studie aus dem Jahr 2005 mit 425 teilnehmenden Rettungskräften in Deutschland 1 gaben 57 % der Befragten an, dass schweres Heben und Tragen sie am meisten bei der Arbeit belastet. In einer weiteren Untersuchung von Klewer und Dix (2009 2) konnte gezeigt werden, dass 69 % der 151 Befragten im Rettungsdienst unter Rückenschmerzen litten.

In diesem Zusammenhang wurde vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eine „Untersuchung der physischen Belastungen von Rettungskräften beim Patiententransport in Treppenhäusern“ durchgeführt . Die Studie konnte zeigen, dass das Treppengleittuch und der Raupenstuhl die körperlichen Belastungen der Rettungskräfte beim Patiententransport im Treppenhaus, im Vergleich zum Tragetuch und Tragestuhl, reduzieren können. Ein weiteres Ergebnis der Studie war, dass für den Einsatz im Rettungsdienst eine erhöhte körperliche Fitness der Rettungskräfte erforderlich ist.

Die Prävention von Rückenbeschwerden muss von Arbeitgebenden des Rettungsdienstes in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen.


 1 Mühlen et al.: Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte im Rettungsdienst. In: ErgoMed 06/2005, S. 169-177

 2 Klewer, J.; Dix, K.: Gesundheitsförderung im Rettungsdienst. In: Rettungsdienst 32/2009, S. 1052-1056

Durchführung der Befragung

Um den Rettungsdienst bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen, wurde von der Abteilung „Gesundheitsdienst, Feuerwehr, Hilfeleistung und Ehrenamt“ der Unfallkasse NRW ein Fragebogen entwickelt und eingesetzt.

Darüber hinaus wurde der Fragebogen in das Portal „Sicherer Rettungsdienst“ eingestellt. Dieser kann von den Betriebsstätten des Rettungsdienstes („Rettungsdienste“, „Rettungswachen“) auch zur Überprüfung der eigenen Gefährdungsbeurteilung genutzt werden. Er ist so aufgebaut, dass bei mit „Ja“ beantworteten Fragen angenommen werden kann, dass die Standards für Sicherheit und Gesundheit der Versicherten ausreichend berücksichtigt werden. Bei nicht mit „Ja“ beantworteten Fragen sind Arbeitgebende aufgefordert das Arbeitsschutzniveau zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Die Befragung wurde in den Jahren 2019/2020 durchgeführt. Insgesamt wurden über 100 Rettungswachen, die bei der Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert sind, durch die jeweils zuständige Aufsichtsperson befragt. Die Befragungen wurden vor Ort, schriftlich oder auch telefonisch durchgeführt.

Hinweise zur Auswertung der Ergebnisse

Die im weiteren Text und in den Balkendiagrammen dargestellten Werte wurden durch die o. g. Befragungen gewonnen.

Ins Fazit fließen neben den Ergebnissen der Befragungen auch die vor Ort geäußerten Meinungen und Erkenntnisse aus vorherigen Präventionsaktivitäten sowie aus den zitierten Studien mit ein.


Rückenprävention in Rettungsdiensten (105 ausgewertete Bögen)

Unternehmensleitbild

Antworten "Ja"

 

Besitzt der „Betrieb“ ein Unternehmensleitbild?

 
89 %
 

Wird das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ der Beschäftigten im Unternehmensleitbild berücksichtigt?

 
60 %

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Antworten "Ja"

 

Wird die gesundheitliche und körperliche Eignung durch eine ärztliche Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit mittels eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen (§ 4 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW, siehe auch § 3 Lastenhandhabungsverordnung)?

 
100 %
 

Wird die ärztliche Untersuchung alle drei Jahre wiederholt?

 
92 %
 

Wird in der Gefährdungsbeurteilung die Rückenprävention ausreichend berücksichtigt?

 
52 %
 

Werden vor Aufnahme der Tätigkeit alle Versicherten zum Thema „Rückenprävention“ unterwiesen?

 
52 %
 

Wird diese Unterweisung dokumentiert?

 
35 %

Nach Aufnahme der Tätigkeit

Antworten "Ja"

 

Werden alle Versicherten danach mindestens einmal pro Jahr, oder bei Bedarf unterjährig, zum Thema „Rückenprävention“ unterwiesen?

 
41 %
 

Werden alle Unterweisungen dokumentiert?

 
35 %
 

Wird durch die Vorgesetzten kontrolliert, ob die Versicherten sich nach den Inhalten der Unterweisungen rückengerecht verhalten?

 
30 %
 

Wird den Versicherten eine Angebotsvorsorge nach AMR 13.2 (Arbeitsmedizinische Regel – Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System) angeboten?

 
48 %
 

Werden Themen zur Rückenprävention im Rahmen der jährlichen Fortbildung behandelt?

 
37 %
 

Gibt es ein Konzept zum Transport von schwergewichtigen bzw. adipösen Patientinnen und Patienten (Tragehilfe, Spezialfahrzeuge, Abfrage durch die Leitstelle)?

 
94 %

Welche rückenschonenden Hilfsmittel werden beim Sitzendtransport eingesetzt?

Antworten "Ja"

 

Raupenstuhl (mechanisch/elektrisch)?

 
81 %
 

Tragestuhl mit Raupenaufsatz?

 
50 %
 

Tragestuhl mit Treppensteiger?

 
15 %

Welche rückenschonenden Hilfsmittel werden beim Liegendtransport eingesetzt?

Antworten "Ja"

 

Treppengleittuch?

 
29 %
 

Aufsatz für die Drehleiter?

 
69 %
 

Wird beim Beladen des Rettungstransportwagens ein automatischer oder unterstützter Einzug der Trage verwendet?

 
69 %
 

Ist die Trage mechanisch (durch Schaukeln) oder elektrisch höhenverstellbar?

 
83 %
 

Wird beim liegenden Transfer von Patientinnen und Patienten ein Rollbrett/Rollboard verwendet?

 
93 %

Werden von der Leitstelle Informationen erfragt, die für ein rückenschonendes Arbeiten relevant sind?

Antworten "Ja"

 

Abfrage über die Anfahrt?

 
66 %
 

Abfrage über die Etage?

 
71 %
 

Abfrage, ob ein Aufzug vorhanden ist?

 
23 %
 

Abfrage über das mögliche Gewicht der Patientinnen und Patienten?

 
71 %
 

Abfrage über die bauliche Situation bei schwergewichtigen Patientinnen und Patienten?

 
48 %

Gibt es Aktivitäten zur Verbesserung der Rückenfitness der Versicherten?

Antworten "Ja"

 

Sind Räumlichkeiten zum Trainieren in der Wache vorhanden?

 
23 %
 

Können Trainings in der „Dienstzeit“ durchgeführt werden?

 
31 %
 

Werden externe Trainings durchgeführt oder finanziell unterstützt?

 
63 %
 

Gibt es Maßnahmen seitens der Dienststelle zur Ernährungsberatung?

 
63 %
 

Gibt es auf der Wache Kochmöglichkeiten?

 
98 %

Rückenprävention – Ergebnisse der Befragung

Die Rettungsdienste wurden befragt, ob sie ein Unternehmensleitbild besitzen. Dies bejahten 89 %. Insgesamt berücksichtigten 60 % der Rettungsdienste das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ in ihrem Leitbild.

Bei allen Rettungsdiensten wurde die gesundheitliche und körperliche Eignung durch eine ärztliche Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit mit einem ärztlichen Zeugnis nachgewiesen. Die ärztlichen Wiederholungsuntersuchungen nach drei Jahren lagen bei 92 %.

In der Gefährdungsbeurteilung fand die „Rückenprävention“ in 52 % der Rettungswachen ausreichend Berücksichtigung. In 52 % der Fälle wurden vor Aufnahme der Tätigkeit alle Versicherten zum Thema „Rückenprävention“ unterwiesen. Die Unterweisungen wurden zu 35 % dokumentiert.

Bei den jährlichen Unterweisungen erklärten 41 %, dass alle Versicherten mindestens einmal pro Jahr, oder bei Bedarf auch unterjährig, zum Thema „Rückenprävention“ unterwiesen wurden. Die Unterweisungen wurden zu 35 % dokumentiert.

Bei den Rettungsdiensten kontrollierten Vorgesetzte zu 30 %, ob die Einsatzkräfte sich nach den Inhalten der Unterweisungen rückengerecht verhalten. Inwieweit diese Kontrollen angemessen und wirksam durchgeführt worden sind, wurde nicht erfragt.

Den Einsatzkräften wurde in 48 % der Fälle eine Angebotsvorsorge nach AMR 13.2 (Arbeitsmedizinische Regel – Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System) angeboten.

Jährliche Fortbildungen zum Thema „Rückenprävention“ wurden in 37 % der Rettungsdienste durchgeführt.

Bei 94 % der Rettungsdienste gab es ein Konzept zum Transport von schwergewichtigen bzw. adipösen Patientinnen und Patienten (Tragehilfe, Spezialfahrzeuge, Abfrage durch die Leitstelle).

Zum Sitzendtransport von Patientinnen und Patienten kam der mechanische/elektrische Raupenstuhl bei 81 % der Rettungswachen zum Einsatz. Der Tragestuhl mit Raupenaufsatz fand bei 50 % der Rettungsdienste Verwendung. Beim Tragestuhl mit Treppensteiger waren die Werte deutlich kleiner (15 %).

Wenn Patientinnen und Patienten liegend transportiert werden müssen, wurden verschiedene Hilfsmittel eingesetzt. Ein Treppengleittuch wurde von 29 % der Rettungsdienste genutzt. Der Aufsatz für die Drehleiter wurde von 69 % der Rettungsdienste verwendet. Beim Beladen des Rettungstransportwagens verwendeten 69 % einen automatischen oder unterstützten Einzug der Trage. Die mechanisch (durch Schaukeln) oder elektrisch höhenverstellbare Trage kam bei 83 % zum Einsatz.

Für den Transfer liegender Patientinnen und Patienten wurde das Rollbrett/Rollboard in 93 % der Fälle verwendet.

66 % der Rettungsdienste holen von der Leitstelle Informationen zur Anfahrt für ein rückenschonendes Arbeiten der Einsatzkräfte ein. Informationen zur Etage des Einsatzortes waren zu 71 % vorhanden. Die Abfrage, ob ein geeigneter Fahrstuhl vorhanden ist, wurde vom Leitstellenpersonal nur wenig durchgeführt (23 %). Informationen über das mögliche Gewicht der Patientinnen und Patienten wurden zu 71 % abgefragt. Daten zur baulichen Situation in der häuslichen Umgebung von schwergewichtigen Patientinnen und Patienten wurden in 48 % der Fälle eingeholt.

Bei der Prävention von Rückenbelastungen spielen auch Aktivitäten zur Verbesserung der Rückenfitness eine Rolle. 23 % der befragten Wachen gaben an, dass sie über Räumlichkeiten zum Trainieren verfügen. Trainings konnten zu 31 % in der „Dienstzeit“ durchgeführt werden. Zu 63 % wurden externe Trainings durchgeführt oder finanziell unterstützt.


Auch gesunde Ernährung ist ein Baustein zur Rückenprävention. Zu 63 % waren seitens der Dienststelle Maßnahmen zur Ernährungsberatung vorhanden. Die Möglichkeiten auf der Wache kochen zu können, waren fast immer vorhanden (98 %).

Fazit – Stand der Rückenprävention

Die gesundheitliche und körperliche Eignung der Einsatzkräfte nach § 4 Rettungsgesetz wurde bei allen Rettungsdiensten vor Aufnahme der Tätigkeit mit einem ärztlichen Zeugnis nachgewiesen. Die ärztliche Untersuchung wurde zu 92 % alle drei Jahre wiederholt. Da gesetzlich hier eine hundertprozentige Erreichung gefordert wird, muss trotzdem weiter nachgebessert werden.

In der Gefährdungsbeurteilung wurde die Rückenprävention nur zur Hälfte in den Rettungswachen ausreichend berücksichtigt. Da die Rückenbelastung eine wesentliche Belastung der Einsatzkräfte darstellt, entspricht die Gefährdungsbeurteilung oft nicht den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.

Vor Aufnahme der Tätigkeit wurden ebenfalls nur zur Hälfte alle Einsatzkräfte in den Rettungswachen zum Thema „Rückenprävention“ unterwiesen. Nach Beginn der Tätigkeit wurde die jährliche Unterweisung zur Rückenprävention nur zu 41 % für alle Versicherten durchgeführt. Auch bei den jährlichen Fortbildungen wurden Themen zur Rückenprävention nicht ausreichend behandelt.

Die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge nach AMR 13.2 (Arbeitsmedizinische Regel – Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System) wurde ebenfalls nicht in ausreichendem Maße angeboten (48 %).

Von daher ist hier dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung der Gefährdungsbeurteilung, der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der erforderlichen Unterweisungen erkennbar!

Ansatzpunkte zur Verbesserung

Bei den Hilfsmitteln für den Transport über Treppen wurde deutlich, dass der Raupenstuhl weitgehend eingesetzt wird, während Treppensteiger zur Überwindung von Treppen im Sitzen und das Treppengleittuch für den liegenden Transport seltener verwendet werden. Da die Rückenbelastung beim Überwinden der Treppe eine der Hauptbelastungen im Rettungsdienst ist, sollte hier noch weiter nach Lösungen und geeigneten Hilfsmitteln gesucht werden. Unter Umständen ist es auch möglich, die vorhandenen Hilfsmittel zu verbessern, damit sie mehr zum Einsatz kommen.

Die Unterweisungskonzepte einschließlich der zugehörigen Dokumentationen müssen in vielen Fällen verbessert werden. Elektronische Unterweisungen können als Hilfsmittel genutzt werden, sind jedoch alleine nicht ausreichend. Insbesondere sind diese kein Ersatz für persönliche Unterweisungen und Mitarbeitergespräche durch die jeweiligen Vorgesetzten vor Ort.

Die Unterweisung zum rückengerechten Einsatz von technischen Hilfsmitteln muss einen Praxisteil am Hilfsmittel beinhalten. Auch die Hebetechnik muss eingeübt werden.

Ein Konzept zum Transport von schwergewichtigen bzw. adipösen Patientinnen und Patienten (Tragehilfe, Spezialfahrzeuge, Abfrage durch die Leitstelle) ist fast immer vorhanden (94 %). Der Aufsatz für die Drehleiter wird vermutlich in einem größeren Teil der Rettungsdienste verwendet, die mit der Feuerwehr zusammenarbeiten. Das Treppengleittuch wurde weniger verwendet (s. o.). Auch in diesem Zusammenhang sollte von Seiten der Arbeitgebenden und der Unfallkasse NRW nach den Ursachen gesucht werden.

Die Zusammenarbeit mit der Leitstelle hinsichtlich der Bedingungen vor Ort (Aufzug, Anfahrt, Etage, mögliches Gewicht der Patientin/des Patienten, bauliche Situation bei schwergewichtigen Patientinnen/Patienten) ist noch ausbaufähig.

Das persönliche Fitnesstraining der Einsatzkräfte in der Wache sollte ermöglicht werden, da erhöhte Anforderungen an die Fitness für die Arbeit im Rettungsdienst erforderlich sind . Hier ist noch Potenzial vorhanden. Ein Angebot von Arbeitgebenden an Einsatzkräfte extern zu trainieren, wäre eine Alternative (finanzielle und/oder zeitliche Unterstützung).

Ausblick

Für die Gefährdungsbeurteilung zur Rückenbelastung ist eine mehrstufige Herangehensweise empfehlenswert, die sich an dem Projekt MEGAPHYS der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz - orientiert.

Da im Rettungsdienst schon aufgrund der zu bewegenden Gewichte eine hohe Belastung des Muskel-Skelett-Apparates besteht, sollten nicht nur Arbeitgebende im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, sondern auch die Unfallkasse NRW gemeinsam mit dem IFA und Rettungsdienstfachkräften weiter an der Verringerung der Rückenbelastung arbeiten. Studien zu ausgewählten Hilfsmitteln oder über den Effekt elektrischer Unterstützung, z. B. beim Einzug der Fahrtrage, sowie Pilotprojekte an ausgewählten Standorten, wären dabei eine gute Möglichkeit. Dabei sollten Empfehlungen für den optimalen Einsatz von Hilfsmitteln für bestimmte Situationen entwickelt und diese bekannt gemacht werden.

Da die Rückenbelastung beim Überwinden von Treppen eine der Hauptbelastungen im Rettungsdienst ist, sollte hier insbesondere noch weiter nach (technischen) Lösungen und geeigneten Hilfsmitteln gesucht oder die vorhandenen verbessert werden, damit sie vermehrt zum Einsatz kommen.

Stand: 08/2021
Webcode: w142