24-Stunden-Dienst

Zulässigkeit eines 24-Stunden-Dienstes im Rettungsdienst

Mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) die komba gewerkschaft über die Veröffentlichung eines Erlasses informiert, in dem die Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit eines 24-Stunden-Dienstes des Rettungsdienstes in NRW dargelegt sind. Damit gehen bereits seit Anfang 2019 laufende Verhandlungen und Gespräche zu Ende, an denen Vertreter der komba gewerkschaft beteiligt waren. In unserer Info Nr. 5/2019 hatten wir über die wesentlichen Inhalte der Verhandlungen informiert. Mit dem aktuellen Erlass des MAGS wird nunmehr Klarheit über die Zulässigkeit eines 24-Stunden-Dienstes im Rettungsdienst unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzbestimmungen erzeugt. Auf der Basis des Erlasses sollen zukünftig die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen in den Regierungspräsidien eine einheitliche Entscheidungspraxis vornehmen.

Stand: 07/2024
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