RW Arbeitsschutz-Regelwerk
Der Arbeitsschutz ist in Deutschland einerseits in staatlichen Gesetzen und Verordnungen, andererseits in Vorschriften der Unfallversicherungsträger, den Unfallverhütungsvorschriften (UVVen), geregelt. Durch die europäische Gesetzgebung werden immer mehr Regelungsinhalte in das staatliche Recht übernommen und UVVen zu diesen Themen zurückgezogen.
Ein Beispiel ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die inhaltlich die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ abgelöst hat. Dadurch wird das Gesamtregelwerk zunehmend verschlankt und vereinheitlicht. Doppelregelungen werden vermieden.
Eine Aufstellung der für den Rettungsdienst relevanten Rechtsnormen und Informationen ist in der Mediathek des Portals „Sicherer Rettungsdienst“ enthalten. Eine umfassende Zusammenstellung von Rechtsnormen für den Gesundheitsdienst insgesamt ist im Anhang der DGUV Information 207-019 Gesundheitsdienst ab Seite 55 zu finden.
Staatliches Recht
Das „Grundgesetz“ des Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - ArbSchG). In ihm sind u. a. die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber (§ 3), die Pflichten der Beschäftigten (§ 15), aber auch allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes (§ 4) formuliert.
Aufbauend auf diesen allgemeinen Vorgaben sind detaillierte Anforderungen in den Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz wiedergegeben. So regelt etwa die Gefahrstoffverordnung (Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - GefStoffV) die Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen sowie den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.
Systematik des staatlichen Regelwerks
Konkretisiert wird das Arbeitsschutzgesetz durch detaillierte Regelungen in den Rechtsverordnungen, denen in einer weiteren Detaillierungsstufe, soweit erforderlich, die Technischen Regeln nachgeschaltet sind. So ergibt sich ein systematisches und übersichtliches Regelwerk vom Gesetz bis zur konkreten Umsetzung.
Verordnungen zum ArbSchG | Technische Regeln |
---|---|
Arbeitsstättenverordnung | … für Arbeitsstätten (ASR) |
Betriebssicherheitsverordnung | … für Betriebssicherheit (TRBS) |
Biostoffverordnung | … für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) |
Gefahrstoffverordnung | … für Gefahrstoffe (TRGS) |
Technische Regeln werden von fachkundigen staatlichen Ausschüssen aufgestellt. Sie sind „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ und konkretisieren Gesetze, Rechtsverordnungen und autonome Rechtsnormen. Eine Abweichung von ihren Festlegungen ist dann zulässig, wenn das angestrebte Ziel der Rechtsnormen zwar auf andere Weise, aber nachweislich mindestens in gleicher Qualität erreicht wird. Technische Regeln haben keinen Gesetzescharakter und sind von daher nicht unmittelbar rechtsverbindlich. Allerdings kann der Anwender davon ausgehen, dass die Anforderungen der Rechtsverordnung erfüllt sind, wenn er die zugehörigen Technischen Regeln umsetzt (Vermutungswirkung). Somit bieten die Technischen Regeln für den Zieladressaten der Arbeitsschutzverordnungen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Beispiele für den Rettungsdienst
Technische Regeln für Gefahrstoffe:
- TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
- TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
- TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe:
Darüber hinaus sind im Arbeitsschutz auch Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten zu beachten, etwa aus dem Bereich Strahlenschutz oder Medizinprodukte. Wichtige Beispiele hierfür sind die Strahlenschutzverordnung, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, aber auch das Arbeitszeitgesetz.
Auch der Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen ist in zusätzlichen Vorschriften geregelt. Insbesondere sind hier zu nennen das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie das Mutterschutzgesetz.
Recht der Unfallversicherungsträger
Die Unfallversicherungsträger haben grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammengefasst. Hier finden sich, wie schon im Arbeitsschutzgesetz, die Pflichten des Unternehmers, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten durchzuführen (DGUV Vorschrift 1) sowie die Verpflichtung, die Versicherten über alle an ihrem Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Abwehr zu unterweisen §§ 3, 4, DGUV Vorschrift 1.
Detaillierte Erläuterungen zu diesen Unternehmerpflichten finden sich in der DGUV Regel Grundsätze der Prävention 100-001. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Regelungen zu einzelnen Gefährdungsarten, Tätigkeiten und Arbeitsbereichen.
Um mit dem Regelwerk besser arbeiten zu können, sollte man sich zunächst mit dessen Systematik vertraut machen.
Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger unterscheidet:
- DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
- DGUV Regeln
- DGUV Informationen und
- DGUV Grundsätze
DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind autonome Rechtsnormen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben den Charakter einer Rechtsverordnung und sind - abgesehen von schriftlichen Ausnahmeregelungen (siehe § 14 DGUV Vorschrift 1) – für die Mitgliedsbetriebe des Unfallversicherungsträgers verbindlich. Die Unfallverhütungsvorschriften sind auch „allgemein anerkannte Regeln der Technik“. Sie können in Bereichen, in denen sie nicht unmittelbar gelten, wichtige Bewertungsmaßstäbe sein. In den letzten Jahren wurde die Anzahl der Unfallverhütungsvorschriften reduziert und durch staatliches Arbeitsschutzrecht ersetzt. Neue Unfallverhütungsvorschriften werden nur noch dort erlassen, wo es im staatlichen Recht keine Regelung gibt. Das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger berücksichtigt den Vorrang des staatlichen Rechts. Zugleich stellt die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) durch die Inbezugnahme staatlichen Rechts sicher, dass sich die Unfallversicherungsträger bei der Erfüllung ihres Präventionsauftrags auch auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften stützen können. Die Unfallversicherungsträger können hierdurch die notwendigen Maßnahmen auch des staatlichen Arbeitsschutzes auf der Grundlage des SGB VII durchsetzen.
Wichtige Unfallverhütungsvorschriften für den Rettungsdienst sind
DGUV Regeln
Regeln der Unfallversicherungsträger verbinden staatliche Regeln mit branchenspezifischen Inhalten und ergänzen sie z. B. durch Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger und Aspekte der Gesundheitsförderung. Die DGUV Regeln stellen „Allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ dar. Somit sind sie nicht zwingend rechtsverbindlich, definieren aber ein anerkanntes Schutzniveau. Wer von den Regeln abweicht, muss nachweisen können, dass er dieses Schutzniveau auf andere Weise erreicht. Da dies im konkreten Einzelfall sehr schwierig sein kann, ist dringend zu empfehlen, die Vorgaben der DGUV Regeln einzuhalten.
Wichtige Regeln für den Rettungsdienst sind
DGUV Informationen
DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Rechtsvorschriften zu einem bestimmten Themenkomplex erleichtern sollen. Sie sind als konkrete Handlungsanleitung für den Anwender zu verstehen.
Wichtige DGUV Informationen für den Rettungsdienst sind
- DGUV Information 207-019 "Gesundheitsdienst"
- DGUV Information 212-017 "Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln"
- DGUV Information 207-025 "Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege"
- DGUV Information 207-022 "Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege - Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung"
- DGUV Information 207-024 "Risiko Nadelstich"
- DGUV Information 207-206 "Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst"
- DGUV Information 207-012 "Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen"
- DGUV Information 208-022 "Türen und Tore"
Da es Informationen zu sehr vielen unterschiedlichen Themen gibt, besteht die Möglichkeit auch zu speziellen Fragestellungen eine passende Informationsschrift zu finden.
DGUV Grundsätze
Grundsätze enthalten Anforderungen an arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Prüfungen bestimmter Arbeitsmittel, die Ausbildung von Maschinenführern/-führerinnen und ähnliche grundlegende Themen.
Ein Beispiel für einen Grundsatz ist