RW Qualifikation der Führungskräfte für den Arbeitsschutz
Im Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in einer Rettungswache vielfältige Anforderungen zu erfüllen. Das Unternehmen hat deshalb für eine geeignete Organisation zu sorgen und ist verpflichtet, die Aufgaben im Arbeitsschutz auf zuverlässige und geeignete Personen zu übertragen. Geeignet sind Personen dann, wenn sie für ihre Aufgaben entsprechend befähigt und qualifiziert sind. Dies gilt für Führungskräfte ebenso wie für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte. Insbesondere Führungskräfte, die primär nicht im Arbeitsschutz ausgebildet sind, sollten zunächst geschult werden, etwa wie sie Arbeitsschutzunterweisungen in ihrem Arbeitsbereich durchführen und wie sie diese formell und inhaltlich gestalten können. Fachlich unterstützt werden sie dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der betriebsärztlichen Betreuung. Das notwendige Wissen für Fortbildungen steht mit dem Arbeitsschutzregelwerk zur Verfügung. Es besteht aus staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie aus Regeln und Informationen der Unfallversicherungsträger. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Portal Sicherer Rettungsdienst zur Wissensvermittlung zu nutzen. Hier gibt es neben zahlreichen Fachartikeln, in der Mediathek eine Aufstellung der relevanten Schriften für den Rettungsdienst. Wer Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz übernimmt, sollte stets auf dem neuesten Stand sein und an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Beschäftigte nur mit Tätigkeiten beauftragen, die sie aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung ausführen können, ohne sich oder andere zu gefährden.
Die Unfallversicherungsträger bieten für ihre Mitgliedsbetriebe zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen und Seminare an. Diese richten sich oft an bestimmte Zielgruppen (z. B. Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte, Führungskräfte, Personalvertretungen) oder behandeln spezifische Themen, die für die Betriebe von Interesse sind (z. B. Umgang mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen). Für die Qualifikation der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Arbeitsschutz ist es sehr hilfreich, sich fortlaufend über das Seminarprogramm ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers zu informieren und benötigte Seminare frühzeitig zu buchen. Für Mitgliedsbetriebe des Unfallversicherungsträgers sind Kosten für die Seminare in der Regel schon in den Mitgliedsbeiträgen enthalten, so dass – abgesehen von der investierten Arbeitszeit – keine zusätzlichen Kosten entstehen. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und betriebsärztliche Betreuungen können innerbetriebliche Fortbildungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz – etwa für Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte – planen und durchführen. Dabei können die Informationsschriften und Broschüren der Unfallversicherungsträger als erläuternde und weiterführende Informationsquellen eingesetzt werden.