RW Psychosoziale Unterstützung
Die „psychosoziale Unterstützung“ für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes
Einsatzkräfte der Rettungsdienste sind manchmal Situationen ausgesetzt, die traumatisierend wirken können. Manchmal sind es auch Erlebnisse mehrerer Einsätze, die die Seele verletzen. Die „psychosoziale Unterstützung“ (PSU) hilft Einsatzkräften deshalb dabei, belastende Eindrücke zu verarbeiten.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für die Erfassung psychischer Gefährdungen wird in § 5 Arbeitsschutzgesetz beschrieben. Danach muss in jedem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung über verschiedene Belastungen bei der Tätigkeit durchgeführt werden. Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 wurden explizit psychische Gefährdungen in den Belastungskatalog aufgenommen. Um Beschäftigte vor psychischen Gefährdungen zu schützen, müssen sie systematisch erfasst und analysiert werden, damit geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden können. Dazu zählen z. B. Fortbildungen zur Verbesserung der Widerstandskraft (Resilienz), ebenso wie die Organisation der PSU (psychosoziale Unterstützung), um Folgen von belastenden Einsätzen zu verarbeiten.
Die Teams rekrutieren sich aus verschiedenen Gruppen. Es gibt Fachberater Seelsorge, speziell ausgebildete Rettungskräfte und/oder örtliche PSU-Teams.
Am Institut der Feuerwehr in Münster, bei Hilfsorganisationen, wie z. B. ASB, Malteser, Johanniter, können sich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und kirchliche Vertretungen zum „Fachberater Seelsorge“ schulen lassen. Sie bilden vor Ort sogenannte PSU-Teams. Sollten Einsatzkräfte im Ernstfall Stressreaktionen über das normale Maß hinaus zeigen, können Mitglieder dieser Teams psychologische Sofortmaßnahmen ergreifen, indem sie z. B. Gespräche anbieten.
In vielen Fällen helfen intensive Einzel- oder Gruppengespräche, um Erlebnisse psychisch zu verarbeiten. Die geschulten Kräfte erkennen aber auch, wann ihre Hilfe nicht mehr ausreicht und professionelle psychotherapeutische Unterstützung notwendig ist.
Schlafstörungen, Reizbarkeit, Flashbacks, mangelnde Konzentration oder depressive Stimmung weisen manchmal erst nach einiger Zeit darauf hin, dass Betroffene an einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ (PTBS) leiden.
Es ist deshalb dringend notwendig, Einsatzkräfte auf schwere seelische Belastungen vorzubereiten und sie während und nach einem Einsatz psychologisch zu betreuen – dies haben schwere Katastrophen, wie das ICE-Unglück in Eschede, gezeigt. Beim Umgang mit traumatischen Erlebnissen leistet die PSU wertvolle Hilfe.
Hilfe bei Traumatisierung
Wenn Rettungsdienstkräfte während eines Einsatzes einem traumatisierenden Ereignis ausgesetzt waren und merken, dass sie therapeutische Unterstützung hinzuziehen möchten, müssen sie sich über den Dienstherrn (Leiterin oder Leiter der Rettungswache/ Fachdienstleiterin oder Fachdienstleiter) per Unfallanzeige an die Unfallkasse NRW (UK NRW) wenden.
Im Bedarfsfall gewährleistet nachfolgend die UK NRW ortsnahe, fachgerechte und interdisziplinäre mittel- und langfristige psychologische Nachbetreuung. Das wesentliche Ziel der Krisenintervention besteht in der Verhinderung langfristiger psychologischer Beeinträchtigungen, insbesondere von Chronifizierungen.
Zu deren Vermeidung setzt die UK NRW alle geeigneten Mittel der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation ein. Wichtiges Kriterium für eine erfolgreiche interdisziplinäre medizinische Betreuung ist ein möglichst frühzeitiger Kontakt der UK NRW mit betroffenen Personen.
Siehe auch:
Verfahrenshinweise zur Meldung von psychischen Traumata der
Unfallkasse NRW
Bei Wunsch einer/eines Versicherten auf Inanspruchnahme der fünf probatorischen Sitzungen nach dem sogenannten „Psychotherapeutenverfahren“ ist die sofortige telefonische Kontaktaufnahme (z. B. der/des Versicherten, der/des Dienstvorgesetzten oder des PSU-Teams) mit der Unfallkasse NRW ratsam.
Der Anruf sollte über die Telefonzentrale der Unfallkasse NRW erfolgen (Rufnummer: 0251/2102-0 (Westfalen-Lippe) oder 0211 9024-0 (Rheinland)), da so in jedem Fall die Vermittlung an die Schwerfallsachbearbeitung der Rehabilitationsabteilung gewährleistet ist.
Bei der telefonischen Unfall-(Ereignis-)Meldung ist das eingetretene Ereignis zu schildern. Ferner sind Angaben zur Person der/des Versicherten erforderlich. Die zuständige Sachbearbeitung wird anhand der telefonisch übermittelten Informationen feststellen, ob das „Psychotherapeutenverfahren“ Anwendung finden kann. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der betroffenen Person umgehend eine Liste von geeigneten Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten in deren Nähe zur Auswahl übermittelt und ein Behandlungsauftrag zulasten der Unfallkasse NRW erteilt.
Erforderlich ist anschließend die Erstellung der Unfallanzeige (möglichst per Fax unter der Faxnummer: 0251 2102-3361 (Westfalen-Lippe) oder 0211 9024-1355 (Rheinland)) mit nochmaliger genauer Schilderung des Ereignisses und Benennung einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners für Rückfragen der Unfallkasse NRW.
Eine Vorstellung bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt ist nicht zwingend erforderlich, sofern ausschließlich eine psychische Beeinträchtigung vorliegt. Die Vorstellung ist notwendig bei bestehender Arbeitsunfähigkeit und/oder körperlichen Verletzungen. Liegen ausschließlich psychische Beeinträchtigungen vor und besitzt die bzw. der aufgesuchte Psychotherapeut(in) gleichzeitig die ärztliche Approbation, kann eine bestehende Arbeitsunfähigkeit auch von ihr bzw. ihm festgestellt werden. Eine Vorstellung bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt ist dann entbehrlich.
Neben den PSU-Teams und der UK NRW stehen auch Arbeitsmedizinerinnen bzw. Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für Beratungen zur Verfügung.
Weitere wertvolle Informationen zum Thema „Psychosoziale Unterstützung“ können auch unter www.sichere-feuerwehr.de, Zugehörige Themen, Psychosoziale Unterstützung (PSU) abgerufen werden.