ein Rettungsdahrzeug steht auf einer Straße neben mehreren Pylonen ©UK NRW | BGW

RW Bereitstellen von betriebs- und verkehrssicheren Fahrzeugen

Der Rettungsdienstbetrieb trägt als Halter der Fahrzeuge die Verantwortung für einen sicheren Betriebsablauf. Hierzu zählt insbesondere die Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge.

Rettungsdienstverantwortliche sind für die Bereitstellung der betriebs- und verkehrssicheren Fahrzeuge verantwortlich. Einsätze dürfen nur angeordnet oder zugelassen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Unternehmer darf den Einsatz nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass Fahrzeuge nicht vorschriftsmäßig sind oder dass die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann (§ 31 (2) StVZO).

Bei der Ausgestaltung von Fahrzeugen sind insbesondere die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge, DGUV Vorschrift 71" zu erfüllen. Zudem ergeben sich Anforderungen nach DIN EN 1789 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen“ und DIN EN 1865 „Festlegungen für Krankentragen und andere Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen“.

Stand: 08/2022
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