Durchgangsarztverfahren

RW Durchgangsarztverfahren

Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Ärztin/D-Arzt) aufsuchen. Durchgangsärztinnen und -ärzte sind Fachärztinnen und -ärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Neben der erforderlichen personellen, räumlichen und medizinisch-technischen Praxisausstattung müssen sie eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten. Sie führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine Weiterbehandlung durch die Hausärztin oder den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Behandlung notwendig ist. Das Video richtet sich in erster Linie an Medizinerinnen und Mediziner.

FAQs zum Thema "Durchgangsarztverfahren"  finden Sie hier.

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Zum Video Durchgangsarztverfahren - DGUV Tube

Stand: 09/2023
Webcode: w199